Schwangerschaft
eine spannende und erwartungsvolle Zeit
Jede Schwangerschaft ist geprägt von intensiven Erfahrungen. Sie ist wie das wachsende Kind – absolut einzigartig!
„Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?“
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen, die Sie regelmäßig in Anspruch nehmen sollten. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Vorraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.
Frauenärztliche Untersuchung
Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese eine gynäkologische Untersuchung.
Die folgenden Untersuchungen werden auch bei den weiteren Vorsorgeterminen in regelmäßigen Abständen durchgeführt:
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Hämoglobinbestimmung , abhängig vom letzten Befund
- Untersuchung des Gebärmutterhalses
Laboruntersuchungen
Zu Beginn erfolgt eine Chlamydienbestimmung im Urin. Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpertest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist nach der Mutterschaftsvorsorgerichtlinie eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen:
1. Screening: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
2. Screening: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
3. Screening: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können.
Ein erweitertes Spektrum von Zusatzleistungen – führt zu mehr Sicherheit in der Schwangerschaft. Nutzen Sie deshalb unser Angebot und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint.
Jede Schwangerschaft ist, genauso wie das sich entwickelnde Kind: einmalig.
Leistungen im Bereich der Schwangerschaftsbetreuung
SSW | Gesetzliche Mutterschaftsrichtlinien (GKV) | Zusatzleistungen |
---|---|---|
4-8 | SS-Feststellung, Untersuchung, Mutterpassanlage mit Blutabnahme: Blutgruppe mit Rhesusfaktor, Luestest, Antikörpersuchtest, Rötelntest, HIV-Test, Hämoglobinbestimmung, Chlamydientestung |
Arbeitgeberbescheinigung, Toxoplasmose-,Zytomegalie- oder Listeriosescreeing |
8-12 | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, 1. Ultraschalluntersuchung |
Nüchternzuckermessung, ggf Blutzuckerbelastungstest |
12-13+6 | Ersttrimesterscreening/NTMessung Laboruntersuchung |
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12-16 | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung | |
18-22 | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, 2. Ultraschalluntersuchung, ggf. Tokogramm, ggf. Hb-Bestimmung |
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22-24 | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, Antikörpersuchtest, ggf. Hb-Bestimmumg, Tokogramm | 3D/4D Ultraschall |
26-28 | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, CTG, ggf. Hb-Bestimmung 50 g OGTT Zuckerbelastungstest |
Toxoplasmose-,Zytomegaliescreening, 3D/4D Ultraschall |
29-32 | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, 3. Ultraschalluntersuchung, CTG, ggf. Hb-Bestimmung Keuchhustenimpfung |
Vaginal-Abstrich auf B-Streptokokken 3D/4D Ultraschall |
32-36 | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, CTG, ggf. Hb-Bestimmung, HBs-Ag | Toxoplasmose-, Zytomegaliescreening |
34-40 | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung, CTG, ggf. Hb-Bestimmung | |
>40 | Regelmäßige Kontrollen und CTG | |
7-41 | Ein zusätzlicher Wunschultraschall des Kindes z.B. zur Gewichts- oder Geschlechtsbestimmung ist zu jedem Zeitpunkt und Routineuntersuchung in der Schwangerschaft möglich. |
Bei Beschwerden in der Schwangerschaft bitten wir um sofortige Vorstellung.
Sie erhalten immer einen Termin und werden bevorzugt behandelt.
Beim Gestationsdiabetes handelt es sich um eine Zuckerverwertungsstörung, die erstmalig in der Schwangerschaft auftritt. Betroffen sind etwa 13,2% der Schwangeren- damit handelt es sich um eine der häufigsten Begleiterkrankungen in der Schwangerschaft. Die Stoffwechselstörung entwickelt sich in der Regel unbemerkt und ohne klassische Symptome.
Das Nichterkennen eines Diabetes in der Schwangerschaft bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht ein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen, unnatürlich hohes Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch eine Plazentainsuffizienz, eine Minderversorgung des Mutterkuchens, kann es zu einer 3fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der „Gestationsdiabetes“ ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod.
Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhten Blutdruck, Harnwegsinfekten, Pilzinfekten sowie EPH-Gestose (=Schwangerschaftsvergiftung). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8fach höheren Todgeburtsrate.
Wegen der großen Häufigkeit, des unbemerkten Auftretens und der schwerwiegenden Komplikationen der Erkrankung ist die Durchführung einer Zuckertestung (50g OGTT) zwischen der 24.- 28. SSW bei allen Schwangeren dringend medizinisch zu empfehlen, um eine Zuckerstoffwechselstörung frühzeitig zu entdecken und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Untersuchung ist seit 2015 Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinie.
Toxoplasmose ist eine weitverbreitete Infektionskrankheit, die durch einen mikroskopisch kleinen Parasit (Toxoplasma gondii) verbreitet wird. Die Übertragung findet vor allem über Tierkontakt, z.B. Katzenkot, den Genuss von infizierten Nahrungsmitteln (rohes Fleisch wie Mett oder Tatar) sowie bei der Gartenarbeit statt.
Eine Infektion mit dem Erreger verläuft meistens symptomlos. Selten treten unspezifische, grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- oder Muskelschmerzen oder Lymphknotenschwellung am Hals auf. Die Infektion heilt in der Regel ohne Folgen aus. Nach einer durchgemachten Infektion besteht eine lebenslange Immunität.
Toxoplasmose und Schwangerschaft
Infiziert sich eine Schwangere zum ersten Mal mit Toxoplasmose, können die Parasiten auf das ungeborene Kind übergehen und bei ihm schwere Komplikationen und Fehlbildungen verursachen, wie z.B. Vernarbungen der Ader- bzw. Netzhaut, Hydrozephalus (Wasserkopf) oder eine geistige Entwicklungsstörung.
Dabei nimmt das Risiko einer Schädigung mit steigendem Schwangerschaftsalter zu.
Wenn Sie sich schon vor Ihrer Schwangerschaft mit Toxoplasmose infiziert haben, ist Ihr Baby durch Ihre Antikörper vor einer Infektion geschützt – es besteht also keine Gefahr für Ihr Kind.
Durch einen Toxoplasmose-Test kann man nachweisen, ob Sie Antikörper gegen die Toxoplasmen besitzen oder nicht.
Sollten Sie keine Antikörper gegen Toxoplasmose besitzen, sollte die Untersuchung in der Schwangerschaft alle 8-12 Wochen wiederholt werden. Nur so kann eine frische Infektion erkannt und dann durch eine wirkungsvolle Therapie behandelt werden kann.
Solange sie nicht wissen ob sie schützende Antikörper haben, sollten sie folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
- Keine rohen oder nicht ausreichend erhitzten oder gefrosteten Fleischprodukte essen.
- Rohes Gemüse und Früchte vor dem Verzehr gründlich waschen.
- Die Hände nach dem Zubereiten von rohem Fleisch, nach Gartenarbeit- und vor dem Essen mit Seife und Bürste waschen.
- Wird eine Katze gehalten, so ist Dosen und Trockennahrung zu füttern. Katzenkot muss durch andere Personen entfernt werden.
Bei 10 bis 30 % aller Schwangeren besteht eine symptomlose Besiedlung der Scheide mit B-Streptokokken (Streptococcus agalactiae). Diese Besiedlung führt in bis zu 50 % der Fälle während des Geburtsvorgangs zu einer Übertragung auf das Neugeborene.
Bei Neugeborenen können die B- Streptokokken schwere, teils lebensbedrohliche Infektionen, wie Sepsis (Blutvergiftung), Lungenentzündung oder Meningitis (Hirnhautentzündung) verursachen mit einer stark erhöhten Sterblichkeit der Kinder.
Um das Risiko einer Erkrankung des Neugeborenen zu minimieren, wird empfohlen zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche einen Abstrich auf B-Streptokokken aus der Vagina entnehmen zu lassen. Bei positiv getesteten Müttern erfolgt dann die vorsorgliche Gabe von Antibiotika zur Abschirmung des Kindes während des Geburtsvorgangs.
Durch diese Maßnahmen kann die Infektionsrate der Kinder drastisch gesenkt werden.
Daher wird allen Schwangeren die Durchführung des Abstriches auf B-Streptokokken empfohlen.
Ultraschalluntersuchungen spielen in der Schwangerschaft eine große Rolle. Zum einen hilft er den normalen Schwangerschaftsverlauf zu kontrollieren, zum anderen können auch Auffälligkeiten des ungeborenen Kindes entdeckt werden. Heutzutage kann mit dem hochauflösenden Ultraschall gezielt nach Fehlbildungen des Ungeborenen gesucht werden (Feindiagnostik).
- Untersuchung des fetalen Herzens (fetale Echokardiographie)
- Organscreening
- Doppleruntersuchung
Die Erlaubnis zur Durchführung dieser speziellen Untersuchung erfordert eine besondere Ausbildung und kann somit nur durch bestimmte hierfür ermächtigte Zentren oder Ärzte nach Ablegen einer gesonderten Prüfung durchgeführt werden. Wir freuen uns Ihnen in unserer Praxis ein solches qualifiziertes Angebot machen zu können.
Wunschultraschall
Die Sonographie ist eine beliebte Methode für werdende Eltern- insbesondere auch für die Väter- um sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum des Kindes zu überzeugen und um schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen.
Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind sicher medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig.
Wir sind gerne bereit außerhalb der regulären Schwangerenvorsorge, auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin, diese zusätzlichen sonographischen Untersuchungen durchzuführen
Was ist Pränataldiagnostik?
Unter dem Begriff “Pränataldiagnostik” werden Test, die nach Hinweisen auf Fehlbildungen oder Auffälligkeiten beim Ungeborenen hinweisen zusammengefasst.
Man unterscheidet:
- nicht invasive Test (ohne Eingriff in den Körper der Frau)
- z.B. Ultraschall- und Blutuntersuchungen
- Ersttimester-Screening
- Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)
- invasive Testverfahren
- z.B. Fruchtwasser-Untersuchung (Amniozentese)
Häufig werden insbesondere nicht invasive Tests von Frauen und Paaren durchgeführt, um die beruhigende Gewissheit zu haben, dass das Kind gesund ist. Eine Garantie für ein gesundes Kind kann die Pränataldiagnostik jedoch nicht geben.
Trotzdem kann ein unauffälliges Ergebnis schwangere Frauen beruhigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie beispielsweise schon ein Kind verloren haben oder in der Familie erbliche Erkrankungen vorkommen.
Fallen bei der Pränataldiagnostik Normabweichungen auf, muss das weitere Vorgehen individuell entschieden werden.
Obwohl meist keine Behandlung der Grunderkrankung zur Verfügung steht, kann das frühe Wissen über eine Erkrankung die Startbedingungen des Kindes verbessern. Wird z.B. ein Herzfehler festgestellt kann die Entbindung in einem spezialisierten Krankenhaus, welches das Kind direkt nach der Geburt optimal versorgt, geplant werden.
Ersttrimesterscreening (ETS)
Das Ersttrimester-Screening ist eine spezielle Untersuchung am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittel (12.-14. SSW), bei der das individuelle Risiko für das Vorliegen von Veränderungen des Erbgutes z.B. eines Down-Syndroms des ungeborenen Kindes errechnet werden kann.
Dazu zieht man besondere Anzeichen im Ultraschall, Hormon- und Eiweißwerte aus dem mütterlichen Blut und das mütterliche Alter heran.
Eines der Anzeichen im Ultraschall ist die verdickte Nackenfalte (= Nackentransparenz). Daher wird die Untersuchung auch häufig als Nackenfaltenmessung bezeichnet.
Ergibt sich aus der Risikoberechnung ein hohes Risiko ist dies nicht gleichbedeutend mit einer definitiven Erkrankung Ihres Kindes. Das weitere Vorgehen muss dann individuell besprochen werden.
Da Fehlbildungen sehr viel häufiger auftreten als Fehlverteilungen des Erbgutes, ist es wichtig zu erwähnen, dass im Rahmen dieser detaillierten Ultraschalluntersuchung im ersten Trimenon bereits viele Fehlbildungen (z.B. am Herzen oder Gehirn) ausgeschlossen werden können.
Unsere Praxis ist für die Durchführung des Ersttrimester-Screenings zertifiziert.
Die Kosten für das ETS werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen
Genetische Bluttests auf Chromosomen Abweichungen (Nichtinvasiver Pränataltest/NIPT)
Aus dem Blut der schwangeren Frau werden Spuren des kindlichen Erbguts herausgefiltert und sortiert. An ihrer Verteilung lässt sich die Wahrscheinlichkeit für bestimmte Chromosomen-Abweichungen des Ungeborenen abschätzen.
Die Tests suchen danach, ob die Chromosomen 13, 18 oder 21 dreifach vorkommen (Trisomie) sowie nach Abweichungen bei den Geschlechtschromosomen.
Die Blutabnahme kann ab der 10 + 0 SSW erfolgen.
Eine solche Untersuchung kann für Frauen nach einem auffälligen Ersttrimesterscreening oder für bestimmte Risikogruppen sinnvoll sein.
Vor einem NIPT sollte immer ein detaillierter Feinultraschall erfolgt sein.
Die Kosten für ein NIPT werden bisher nur in Ausnahmefällen von einigen Krankenkassen getragen.
Die Feindiagnostik ist eine sonografische Untersuchung im Rahmen der Pränataldiagnostik, die wesentlich umfangreicher ist als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall in diesem Zeitraum. Neben besonders hochauflösenden Geräten erfordert er große Erfahrung des Untersuchers und eine speziellen Zulassung. Sie findet zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche statt.
In dieser ausführlichen Untersuchung wird Ihr Kind von Kopf bis Fuß angesehen. Neben der Bestimmung des geschätzten Gewichtes werden auch die Organe wie Gesicht, Kopf, Wirbelsäule, Extremitäten, Bauch, Nieren und ableitende Harnwege, Herz sowie die Blutversorgung beurteilt. So können mögliche Erkrankungen und Fehlbildungen des Kindes erkannt werden. Auch Besonderheiten der Gebärmutter, des Mutterkuchens oder der Nabelschnur können dargestellt werden.
Bei Notwendigkeit wird die sonographische Feindiagnostik durch die detaillierte fetale Echokardiographie (Beurteilung des kindl. Herzens) und die fetomaternale Dopplersonographie (Beurteilung der Durchblutungsverhältnisse) ergänzt.
Diese (auch Fehlbildungsultraschall genannte) Untersuchung erlaubt es, bis zu 90 % der Fehlbildungen vor der Geburt zu erkennen.
Wir sind qualifiziert und besitzen die Zulassung, diese speziellen Untersuchungen in unsere Praxis durchzuführen.
Die Dopplersonographie ist eine spezielle Ultraschalluntersuchung und ermöglicht eine Beurteilung des Blutflusses in den kindlichen und mütterlichen Gefäßen.
Durch farbliche Darstellung der Blutflussmuster in den mütterlichen Gefäßen kann eine drohende Mangelversorgung (Plazentainsuffizienz) entdeckt und somit im weiteren Schwangerschaftsverlauf optimal überwacht werden. Ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Präeklampsie (mütterlicher Bluthochdruck und Eiweißausscheidung im Urin) kann ebenso festgestellt werden.
Die Beurteilung des Blutflusses in den kindlichen Gefäßen ermöglicht eine Aussage zur Versorgung und damit zum Befinden des Kindes in der Gebärmutter.
Abweichungen können so frühzeitiger als mit den üblichen Untersuchungen auf mögliche Schwangerschaftskomplikationen hinweisen und es können entsprechende Therapien zum Schutze von Mutter und Kind eingeleitet werden.
Fehlbildungen des Herz-Kreislaufsystems gehören zu den häufigsten Störungen des Neugeborenen und finden sich bei 0,5–1% aller lebend geborenen Kinder. Viele dieser Herzfehler sind nicht schwerwiegend und bedürfen keiner Therapie. Manche sind jedoch lebensbedrohlich, so dass hier das Feststellen im Mutterleib lebensrettend sein kann. In diesen Fällen muss dann die Entbindung geplant in einem speziellen Zentrum stattfinden, so dass das Neugeborene optimal betreut werden kann.
Als günstigster Untersuchungszeitpunkt wird die 20.-22. SSW empfohlen, in diesem Zeitraum können speziell ausgebildete Untersucher nahezu 80 % aller Herzfehler erkennen.
Selbstverständlich kann diese Untersuchung bei Verdacht auf einen fetalen Herzfehler, einer Herzrhythmusstörung oder Nachweis einer anderen Entwicklungsstörung in jedem Schwangerschaftsalter erfolgen.
Diese Ultraschalluntersuchung mittels hochauflösender Ultraschallgeräte kann in unserer Praxis durchgeführt werden, da wir hierfür besonders qualifiziert sind.
Von Anfang an live dabei: Sie können die individuellen Gesichtszüge Ihres Kindes bereits vor der Geburt betrachten. Die 3D/4D-Ultraschall-Technik spielt in der pränatalen Diagnostik eine große Rolle und ermöglicht faszinierende Ansichten Ihres Kindes. Durch Darstellung des kindlichen Gesichtes, der Hände und Füße, der Mimik und Gestik entsteht unter geeigneten Bedingungen ein realistisches Bild ihres Babys.
Zur optimalen Darstellung muss eine ausreichende Fruchtwassermenge vorhanden sein und das Kind muss eine geeignete Lage in der Gebärmutter eingenommen haben: Der beste Zeitpunkt liegt dabei zwischen der 25. und der 35. Schwangerschaftswoche.
Dieses zusätzliche, aufwändige Verfahren bieten wir als Wunschleistung an. Nach der Untersuchung können Sie die Bilder auf CD mitnehmen.